Leserbrief von Lukas Wopmann

Angestellte, die rechtsgültig wegen eines Verbrechens verurteilt werden, müssen je nach Schwere des Verbrechens mit Konsequenzen im Arbeitsleben rechnen. In der Politik ist das nicht der Fall! Es ist möglich, dass ein Behördenmitglied rechtsgültig verurteilt wurde, sich aber weigert, von seinem Amt zurückzutreten. Auch im Fall von gesundheitlichen Problemen kann es zu einer Vakanz kommen, was die Behörde über einen längeren Zeitraum schwächen könnte.
Das Gesetz und die kantonale Verfassung sehen hier keine Möglichkeit vor. Die BDP Kanton Aargau hat dieses Problem erkannt und daher die Amtsenthebungsinitiative lanciert. Hierbei soll es sich nicht um ein politisches Druckmittel handeln, sondern nur in schwerwiegenden Fällen eine Möglichkeit bieten, die Behörde handlungsfähig zu halten. Unterstützen und unterschreiben Sie daher die Initiative und helfen Sie mit, dieses – langweilige, aber gute – Anliegen durchzubringen und in der Verfassung zu verankern.
Lukas Wopmann, Mitglied Initiativkomitee