Amtsenthebungsinitiative an Staatskanzlei eingereicht

Medienmitteilung vom 18.03.2019

Amtsenthebungsinitiative Initiativbogen

Die BDP Kanton Aargau hat die Amtsenthebungsinitiative der Staatskanzlei des Kantons Aargau zur formellen Prüfung eingereicht. Mit der Volksinitiative wird auf Verfassungsebene die Möglichkeit zur Einstellung im Amt und die Amtsenthebung von Mitgliedern einer Behörde festlegt. Die Umsetzung soll nach der Annahme durch das Volk auf Gesetzesstufe durch den Grossen Rat erfolgen.

Nachdem die Mitgliederversammlung der Aargauer BDP am 27. Februar 2019 die Lancierung der Amtsenthebungsinitiative beschlossen hat, wurde nun der Unterschriftenbogen der Volksinitiative an die Staatskanzlei zur formellen Prüfung eingereicht.

Im Kanton Aargau gibt es heute keine Möglichkeit, z. B. einen Regierungsrat des Amtes zu entheben oder seine Amtsunfähigkeit zu beschliessen. Es können jedoch Situationen eintreten, in welchen diese Möglichkeit benötigt wird. Verschiedene Kantone kennen die Möglichkeit der Amtsenthebung von Regierungs- oder Behördenmitgliedern. Nach einer ausgiebigen Analyse hat die BDP Kanton Aargau folgenden Initiativtext definiert:

Die Verfassung des Kantons Aargau vom 25. Juni 1980 (SAR110.000) wird wie folgt geändert:§ 69 Wählbarkeit, Unvereinbarkeit, Ausstand und Amtsenthebung Abs. 6 Das Gesetz regelt die Einstellung im Amt und die Amtsenthebung von Mitgliedern von Behörden. (neu)

Nach der formellen Genehmigung des Unterschriftenbogens und der Veröffentlichung im Amtsblattsoll umgehend mit der Unterschriftensammlung begonnen werden.

Auskunft:

Philippe Tschopp, 079 507 87 32 Vize-Präsident BDP Kanton Aargau
Lukas Wopmann, 079 319 7574, Vize-Präsident BDP Kanton Aargau
Bernhard Guhl, 079 337 80 50, Nationalrat

Die Medienmitteilung zum Download: