Medienmitteilung vom 27.02.2019
Die BDP Kanton Aargau hat an der Mitgliederversammlung vom 27. Februar 2019 den Initiativtext der Amtsenthebungsinitiative verabschiedet. Die Volksinitiative soll auf Verfassungsebene festhalten, dass die Einstellung im Amt und die Amtsenthebung von Mitgliedern einer Behördegesetzlich zu regeln sind. Die Umsetzung soll nach der Annahme durch das Volk auf Gesetzesstufe durch den Grossen Rat erfolgen.
Im Kanton Aargau gibt es heute keine Möglichkeit, z. B. einen Regierungsrat des Amtes zu entheben oder seineAmtsunfähigkeit zu beschliessen. Es können jedoch Situationen eintreten, in welchen diese Möglichkeit benötigt wird. Verschiedene Kantone kennen die Möglichkeit der Abwahl der Regierung oder von Behördenmitgliedern. Im Kanton Graubünden ist ein Amtsenthebungsverfahren gesetzlich festgelegt. Auf Bundesebene wurde 2008 die Möglichkeit eingeführt, dass die Vereinigte Bundesversammlung unter bestimmten Bedingungen die Amtsunfähigkeit von amtierenden Bundesräten feststellen kann.
Die BDP hat die verschiedenen aktuellen Regelungen in den Kantonen und beim Bund analysiert und zwei Varianten ausgearbeitet. Nach einer vertieften Analyse hat die Parteileitung der Mitgliederversammlung die Variante mit einer allgemein gehaltenen Verfassungsbestimmung empfohlen. Der Initiativtext lautet wie folgt:
Die Verfassung des Kantons Aargau vom 25. Juni 1980 (SAR110.000) wird wie folgt geändert: § 69 Wählbarkeit, Unvereinbarkeit, Ausstand und Amtsenthebung (geändert) Abs. 6 (neu) Das Gesetz regelt die Einstellung im Amt und die Amtsenthebung von Mitgliedern von Behörden.
Die BDP wird nun die Initiative der Staatskanzlei zur Prüfung einreichen. Mit der Unterschriftensammlung soll umgehend nach derVeröffentlichung im Amtsblatt, also noch im Frühling 2019 begonnen werden.
Auskunft: Philippe Tschopp, 079 507 87 32 Vize-Präsident BDP Kanton Aargau
Bernhard Guhl, 079 337 80 50, Nationalrat
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